Ziele des Vereins


(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins sind die Förderung der Verkehrssicherheit und die Verhütung von Unfällen im Bereich des Landkreises Fürth unter Berücksichtigung des Umweltschutzes durch freiwillige Mitarbeit und Eigeninitiative aller Mitglieder und deren Gliederungen.

Als Mittel dazu dienen insbesondere:

 

  •  Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung,
  •  Jugendverkehrsschule,
  •  Fortbildung und Schulung von Verkehrserziehern,
  •  Betreuung der Schülerlotsen und Durchführung von Schülerlotsenausflügen,
  •  Beschaffung von Arbeitsmitteln zur Erleichterung der Verkehrserziehungsarbeit in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulformen,
  •  Öffentlichkeitsarbeit.

 

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Eigenmitteln des Vereins und haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Ausgenommen davon sind Bezuschussungen.

 

(4) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

(5) Der Verein ist selbstständig. Er gehört keiner übergeordneten Organisation an.